Hausordnung

Schü­ler und Erwach­se­ne bil­den an unse­rer Schu­le eine Gemein­schaft, die geprägt ist von:

Gegen­sei­ti­ger Rück­sicht­nah­me, Höf­lich­keit, Freund­lich­keit und Toleranz.

Wir respek­tie­ren die Wür­de und die Arbeit ande­rer Men­schen. Wir tra­gen alle Ver­ant­wor­tung für die Gestal­tung und Ent­wick­lung unse­rer Schu­le, für Ord­nung, Sau­ber­keit und Sicherheit.

I Allgemeine Regelungen

  1. Unter­richts­zei­ten
    Stun­deUnter­richts­zeit
    107:30-08:15
    208:25-
    3-09:55
    Frühstückspause
    410:20-
    5-11:50
    Mit­tags­pau­se
    612:25-13:10
    713:15-14:00
    814:05-14:50
    914:50-15:35
    1015:35-16:20

 

  1. Die Schü­ler haben den Anwei­sun­gen der Leh­rer bzw. beauf­trag­ter Per­so­nen zu folgen.
  2. Das Ver­trei­ben von poli­ti­schen und jugend­ge­fähr­den­den Mate­ria­li­en und das Tra­gen von ver­fas­sungs­feind­li­chen poli­ti­schen Sym­bo­len und Mar­ken sind verboten.
  3. Jeder ver­pflich­tet sich, das Inven­tar, die Unter­richts­räu­me, Flu­re, Trep­pen, Sani­tär­ein­rich­tun­gen und die Außen­an­la­gen zu scho­nen und sau­ber zu hal­ten. Mut­wil­li­ge Zer­stö­run­gen, Schmie­re­rei­en und ille­ga­le Graf­fi­ti wer­den zur Anzei­ge gebracht.
  4. Unfäl­le, Beschä­di­gun­gen und Ver­lust von per­sön­li­chem wir schu­li­schem Eigen­tum ist sofort (dem nächs­ten Leh­rer oder Mit­ar­bei­ter) anzuzeigen.
  5. Geld, Wert­sa­chen, Han­dys und ande­re für den Schul­all­tag nicht not­wen­di­ge per­sön­li­che Din­ge der Schü­ler sind nicht ver­si­chert. Ver­lust und Schä­den sind aber grund­sätz­lich sofort zu melden.
  6. Das Mit­brin­gen von Alko­hol, Dro­gen, Waf­fen, Mes­sern, Ener­gy­drinks, Ziga­ret­ten, Feu­er­zeu­gen, Che­mi­ka­li­en, Edding­stif­te, Glas­fla­schen sowie pyro­tech­ni­schen Erzeug­nis­sen ist untersagt.
  7. Die Benut­zung von Fahr­rä­dern ist nur mit einer Fahr­ra­der­laub­nis gestat­tet, ver­bo­ten sind Skate­boards, Inline­skates u.ä.. Fahr­rä­der sind auf dem Schul­hof zu schieben.
  8. Unse­re Schu­le ist ein Ort des Ler­nens und nicht der Frei­zeit. Des­halb ist auf ange­mes­se­ne Schul­klei­dung zu ach­ten. Brust, Bauch, Gesäß und Ober­schen­kel sind blick­dicht zu bede­cken. Beim Betre­ten des Schul­ge­bäu­des sind alle Kopf­be­de­ckun­gen (reli­giö­se und wit­te­rungs­be­ding­te Aspek­te sind zu akzep­tie­ren) abzu­neh­men. Die Klei­dung ent­hält kei­ne Auf­dru­cke, die als Zei­chen von Respekt­lo­sig­keit, Into­le­ranz und Gewalt­ver­herr­li­chung gewer­tet wer­den können.

II          Unter­richt

  1. Der Unter­richt beginnt pünkt­lich ent­spre­chend der fest­ge­leg­ten Zei­ten und wird durch den Leh­rer been­det. Zu spät kom­men­de Schü­ler mel­den sich im Sekretariat.
  2. Ver­ges­se­ne Haus­auf­ga­ben und Arbeits­mit­tel wer­den geahndet.
  3. Jede Unter­richts­stun­de beginnt mit der Begrü­ßung. Die benö­tig­ten Arbeits­ma­te­ria­li­en lie­gen auf dem Tisch. Wäh­rend des Unter­richts sind Essen und Kau­gum­mi kau­en unter­sagt. Stra­ßen­be­klei­dung ist an den vor­ge­se­he­nen Plät­zen anzuhängen.
  4. Die Mit­tei­lung an die Schul­lei­tung über Nicht­er­schei­nen eines Leh­rers erfolgt durch den Klassensprecher.

Beim Ver­las­sen der Unter­richts­räu­me kon­trol­liert der Fach­leh­rer die Auf­ga­ben­er­fül­lung des Ord­nungs­diens­tes, das Ver­schlie­ßen der Fens­ter und den all­ge­mei­nen Zustand des Zim­mers. Nach der letz­ten Unter­richts­stun­de in einem Zim­mer sind alle Stüh­le hoch zu stellen.

III         Pau­sen

  1. In den Pau­sen erfolgt ein zügi­ger Zim­mer­wech­sel. Fach­räu­me wer­den nur in Anwe­sen­heit des Fach­leh­rers betre­ten. In den klei­nen Pau­sen darf das Zim­mer nur in Aus­nah­me­fäl­len ver­las­sen wer­den. Die Toi­let­ten sind kein Auf­ent­halts­ort.Im Rah­men der gro­ßen Pau­sen ist der Auf­ent­halt auf den Schul­hof für alle Schü­ler verbindlich.
  2. Ein Ver­las­sen des Schul­ge­län­des wäh­rend des Unter­richts ist nicht gestattet.
  3. Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­se 10 dür­fen mit Ein­wil­li­gung der Eltern in den Hof­pau­sen das Schul­ge­län­de ver­las­sen und erhal­ten einen Berech­ti­gungs­schein mit defi­nier­ten Regeln.

Bei Ver­stö­ßen gegen die­se Regeln wird der Berech­ti­gungs­schein bis auf wei­te­res entzogen.

Regeln:

Pünkt­lich­keit zum Unterricht

Rau­chen und der Kon­sum von Dro­gen jeg­li­cher Art sind verboten.

  1. Der Auf­ent­halt im Spei­se­raum ist nur für die Schü­ler und Schü­le­rin­nen erlaubt, die an der Schul­spei­sung teil­neh­men. Jeder Schü­ler ach­tet auf eine ange­mes­se­ne Ess­kul­tur sowie auf Ord­nung und Sauberkeit.

IV        Elek­tro­ni­sche Geräte

1. Schü­lern und Schü­le­rin­nen ist das Benut­zen von inter­net­fä­hi­gen elek­tro­ni­schen Gerä­ten aller Art auf dem gesam­ten Schul­ge­län­de, in allen Schul­ge­bäu­den sowie bei Schul­ver­an­stal­tun­gen verboten.
a. Die Han­dys sind, sobald das Schul­ge­län­de betre­ten wird, aus­ge­schal­tet im Ruck­sack mitzuführen.
b. Für fol­gen­de päd­ago­gi­sche Zwe­cke dür­fen die eige­nen Tele­fo­ne auf Anwei­sung des päd­ago­gi­schen Per­so­nals genutzt wer­den. Die­se Nut­zung erfolgt auf eige­ne Gefahr der Schü­le­rIn­nen, eine Haf­tung der Schu­le ist ausgeschlossen.
• zur Nut­zung von Kahoot, Anton, Schlau­kopf u.ä. als Instru­ment zum Üben,
• zur Nut­zung an außer­schu­li­schen Lern­or­ten (Ein­kaufs­lis­te),
• Taschen­rech­ner, Errei­chen eines Not­fall­kon­takts u.ä.,
• zur Nut­zung beim Ori­en­tie­rungs­lauf oder Geocaching,
• zur Nut­zung zu Recherchezwecken,
• zur Ver­to­nung von Tagebucheinträgen,
• als Über­set­zer in der Kom­mu­ni­ka­ti­on bei Schü­le­rIn­nen, wel­che Deutsch als Zweit­spra­che erst erler­nen müssen,
• zur Nut­zung zur Durch­füh­rung von Umfragen,
• zur Nut­zung zu Feedbackzwecken.

2. Der Leh­rer ist berech­tigt bei Zuwi­der­hand­lung das Gerät ein­zu­be­hal­ten. Bei drei­ma­li­ger Nicht­ach­tung wird das Gerät nur an die Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten aus­ge­hän­digt. Wird noch­mals gegen die­sen Schul­ord­nungs­punkt ver­sto­ßen, sind die Schü­ler und Schü­le­rin­nen ver­pflich­tet ihr Smart­phone 5 Schul­ta­ge in Fol­ge zu Beginn des Schul­tags im Leh­rer­zim­mer zu hin­ter­le­gen und sol­len es
am Ende des Schul­ta­ges dort wie­der abholen.

3. Das uner­laub­te Foto­gra­fie­ren bzw. Fil­men von Per­so­nen oder das heim­li­che Auf­zeich­nen des nicht öffent­lich gespro­che­nen Wor­tes ist ein Straf­tat­be­stand nach §201 StGB.

V         Ver­hin­de­rung

  1. Bei Abwe­sen­heit des Schü­lers oder der Schü­le­rin vom Unter­richt und von Schul­ver­an­stal­tun­gen muss bis spä­tes­tens 09:00 Uhr eine tele­fo­ni­sche Benach­rich­ti­gung der Schu­le erfolgen.
  2. Kann ein Schü­ler aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht wei­ter am Unter­richt teil­neh­men, ist dies dem Leh­rer zu melden.
  • Die Haus­ord­nung wird durch die Schul­kon­fe­renz bestätigt.
  • Die Haus­ord­nung gilt in Ver­bin­dung mit dem Maßnahmenkatalog.
  • Für die FUR und die Sport­stät­ten gel­ten wei­te­re fach­spe­zi­fi­sche Regelungen.
  • Im Kata­stro­phen­fall tritt der Alarm in Kraft.

Anhang

Maß­nah­men­ka­ta­log

I All­ge­mei­ne Regelungen

 Zu 3. Ord­nungs­maß­nah­men durch den Schul­lei­ter oder Klas­sen­lei­ter wer­den ein­ge­lei­tet und eine Eltern­in­for­ma­ti­on erteilt.

Zu 4. Arbeits­ein­satz der Schü­ler an der Schu­le und gemein­nüt­zi­ge Tätigkeit,

zu 7. Ord­nungs­maß­nah­men sowie Ent­zug der Gegen­stän­de (bei Dro­gen Infor­ma­ti­on der Polizei).

II Unter­richt

Zu 1. Zu spät kom­men­de Schü­ler mel­den sich im Sekre­ta­ri­at, bei Nicht­be­set­zung in der Klas­se. Bei Zuspät­kom­men wird der ver­säum­te Unter­richts­stoff nachgearbeitet.

Stand:

27.06.2022

 

Kommentare sind geschlossen.