Aktuell: Hygienische Schutzmaßnahmen an der Oberschule am Weißeplatz

Lie­be Eltern, lie­be Schü­le­rin­nen und Schüler,

gemäß der aktu­el­len Schul- und Kita-Coro­na­ver­ord­nung (*pdf) vom 24.08.2021 wur­den die Rege­lun­gen zur Ein­hal­tung der vor­ge­schrie­be­nen hygie­ni­schen Schutz­maß­nah­men (*pdf) in unse­rer Schu­le angepasst.

Zudem gilt mit Beginn des neu­en Schul­jah­res die Schul­be­suchs­pflicht. Eine Befrei­ung ist nur noch für Schü­le­rin­nen und Schü­ler mit einem ärzt­li­chen Attest möglich.

Infor­ma­tio­nen zu den Coro­na-Tes­tun­gen ab 06.09.2021 in unse­rer Schule:

Es gibt eine neue Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung (*pdf) für die Tests an der Schu­le.
Die­se wur­de Ihnen ggf. schon vom Klassenlehrer/von der Klas­sen­leh­re­rin zuge­schickt. Alter­na­tiv kön­nen Sie die­se selbst aus­dru­cken oder ihr Kind erhält sie am Mon­tag vom Klas­sen­leh­rer.
Wich­tig ist, dass die unter­schrie­be­ne Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung spä­tes­tens am Mitt­woch, dem 08.09.2021 in der Schu­le abge­ge­ben wird. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die neu an unse­rer Schu­le sind, müs­sen die­se bereits am Mon­tag dabei­ha­ben (oder die Erklä­rung, die den Auf­nah­me­un­ter­la­gen bei­lag  die neue Erklä­rung muss trotz­dem noch unter­schrie­ben werden).

Test­ta­ge: Mon­tag, Mitt­woch und Frei­tag
Test­zeit: In der 1. Unter­richts­stun­de der Klas­se beim jewei­li­gen Fachlehrer.

  • Wer unent­schul­digt inner­halb der 1. Unter­richts­stun­de kommt, wird eben­falls noch vom Fach­leh­rer getes­tet (inso­fern die 15 Minu­ten War­te­zeit noch rea­li­sier­bar sind).
  • Wer unent­schul­digt nach der 1. Unter­richts­stun­de kommt, wird nach Hau­se geschickt.
  • In Klas­sen­stu­fe 5 und 6 müs­sen die Schü­le­rin­nen und Schü­ler abge­holt werden.
  • Ab Klas­sen­stu­fe 7 wer­den die Eltern infor­miert, dass die Schü­le­rin­nen und Schü­ler selbst­stän­dig nach Hau­se gehen.

Nach­tes­tung auf­grund von Abwe­sen­heit an den Test­ta­gen:
Tage: Diens­tag und Don­ners­tag
Test­zeit: In der 1. Unter­richts­stun­de der Klas­se beim jewei­li­gen Fachlehrer.

  • Kommt die Schülerin/der Schü­ler unent­schul­digt zu spät, gel­ten die­sel­ben Regeln wie oben.

Bei geplan­ten pri­va­ten Ter­mi­nen, die in den Test­zei­ten der Schu­le lie­gen, bit­ten wir Sie, dies vor­ab (min­des­tens einen Tag vor­her) tele­fo­nisch im Sekre­ta­ri­at abzu­spre­chen.
Mög­li­cher­wei­se kann der Test bereits am Tag vor dem pri­va­ten Ter­min in der Schu­le gemacht wer­den oder Sie kön­nen sich selbst um einen Test (aus Test­zen­trum, Arzt­pra­xis oder Apo­the­ke) kümmern.

Aus per­so­nel­len Grün­den wird es kei­ne extra Test­zei­ten in der Schu­le mehr geben.

Infor­ma­tio­nen zum The­ma Imp­fen:

Im neu­en Schul­jahr wird es ein Impf­an­ge­bot für Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab 12 Jah­re geben.
Das Schrei­ben von Frau Staats­mi­nis­te­rin Petra Köp­ping und Herrn Staats­mi­nis­ter Chris­ti­an Piwarz (*pdf) an die Schü­le­rin­nen und Schü­ler ab 12 Jah­ren sowie deren Eltern sowie Hin­wei­se zum Impf­an­ge­bot (*pdf) und eine Bro­schü­re (*pdf) fin­den Sie hier.

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