Aktuelle Hygieneregeln

Jeder Ein­zel­ne kann und muss durch die Ein­hal­tung der Hygie­ne­re­geln dazu bei­tra­gen, die Ver­brei­tung des neu­en Coro­na­vi­rus zu ver­lang­sa­men und sein eige­nes Anste­ckungs­ri­si­ko zu sen­ken. Dazu haben wir fol­gen­de Regeln fest­ge­legt, die für alle Schü­le­rIn­nen der Schu­le am Weiß­eplatz ver­bind­lich gelten.

  1. Schü­le­rIn­nen oder im glei­chen Haus­halt leben­de Per­so­nen, die an einer Coro­na­vi­rus-Erkran­kung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Sym­pto­me auf­wei­sen (v.a. tro­cke­ner Hus­ten, Fie­ber, Kurz­at­mig­keit), haben ein Betre­tungs­ver­bot für die Schule.
  2. Soll­ten Schü­le­rIn­nen an Grund­er­kran­kun­gen oder Vor­er­kran­kun­gen lei­den, wel­che ähn­li­che Krank­heits­sym­pto­me wie eine Coro­na­vi­rus-Erkran­kung auf­wei­sen, ist zwin­gend eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung bzw. Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung in der Schu­le vorzuweisen.
  3. Soll­ten Schü­le­rIn­nen wäh­rend des Besuchs der Schu­le SARS-CoV-2-Sym­pto­me auf­wei­sen, müs­sen die­se unver­züg­lich durch berech­tig­te Per­so­nen abge­holt werden.
  4. Beim Betre­ten des Schul­ge­län­des bzw. des Schul­ge­bäu­des besteht Maskenpflicht.
  5. Eltern und Schul­frem­de haben beim Betre­ten des Schul­ge­län­des einen Mund-Nasen-Schutz zu tra­gen und sich im Sekre­ta­ri­at anzumelden.
  6. Nach dem Betre­ten des Schul­ge­bäu­des hat jede Schü­le­rIn die Pflicht die Hän­de zu des­in­fi­zie­ren oder in den Sani­tär­räu­men gründ­lich mit Sei­fe zu waschen. Im Anschluss wird sich auf dem schnells­ten Weg in den Unter­richts­raum begeben.
  7. Beim Lau­fen im Schul­ge­bäu­de ist auf die Wege­kenn­zeich­nung zu ach­ten und die­se einzuhalten.
  8. Die Hus­ten- und Nies­eti­ket­te ist unbe­dingt zu beachten.
  9. In den natur­wis­sen­schaft­li­chen Fächern (Bio­lo­gie, Che­mie, Phy­sik) wer­den die Fach­leh­re­rIn­nen die Klas­sen zu beson­de­ren Hygie­ne­schutz­maß­nah­men belehren.
  10. Bei Ver­stoß gegen die­se Regeln und Fest­le­gun­gen wer­den unver­züg­lich die Eltern der betref­fen­den Schü­le­rIn­nen infor­miert und die­se ggf. vom Unter­richt ausgeschlossen.
  11. Es fin­det wöchent­lich eine akten­kun­di­ge Beleh­rung zu den Hygie­ne­re­ge­lun­gen statt.

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