Die Schule am Weißeplatz ist M.I.T. – Schule
Was ist eine M.I.T. – Schule?
Unter einer M.I.T. Schule versteht man ein Schulkonzept mit erweiterten Angeboten in den Schwerpunkten:
M – Digitale Medien,
I – Informatik sowie
T – Digitale Technologien.
Warum?
Der sich unter dem Stichwort Industrie 4.0 vollziehende, grundlegende technologische Wandel in der Wirtschaft erfordert ein tiefgreifendes Umdenken hinsichtlich der Lernprozesse und der Bedingungen an Schulen. Die Erfahrungen beispielsweise durch „Schulen ans Netz“ zeigen, dass solche Umbrüche mit breiter Unterstützung der gesamten Gesellschaft gelingen können. Somit werden Konzepte zur didaktisch-methodischen Umsetzung der Digitalisierung in den Schulen nötig, um die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf ihre Berufsbildung, ihr Studium und ihr zukünftiges Leben in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft entsprechend vorzubereiten.
Wie funktioniert das Lernen an einer M.I.T. – Schule?
Die M.I.T.-Oberschulen stellen grundsätzlich allgemeinbildende Schulen mit einem „Erweiterungszweig“ für die Wissensbereiche digitale Medien, informatische Bildung und digitale Technologien dar.
Die pädagogische und inhaltliche Ausgestaltung der M.I.T.–Oberschule folgt zwei wesentlichen Prinzipien:
Parallelitäts-Prinzip
Die M.I.T.-Oberschule führt neben den Klassen mit allgemeinbildendem Ansatz einen „Zweig mit erweiterter Ausbildung in digitalen Medien, Informatik und digitalen Technologie (M.I.T.-Zweig)“.
Das Modell paralleler Bildungs-Zweige mit und ohne M.I.T.-Erweiterung gibt den Schülerinnen die Möglichkeit, auch später als zum Ende der Orientierungsstufe in den M.I.T.-Zweig – ggf. mit einem Aufnahmetest – zu wechseln. Den Schülerinnen, die an der erweiterten Ausbildung nicht mehr teilnehmen wollen oder können, ermöglicht das Modell den Wechsel in den allgemeinbildenden Zweig der Schule, ohne deshalb die Schulen verlassen / wechseln zu müssen.
Diversitäts-Prinzip
Die erweiterte Ausbildung im M.I.T.-Zweig findet sowohl im regulären Fachunterricht als auch in den Zusatzangeboten statt.
Der Fachunterricht wird durch Inhalte aus mehreren Wahlpflicht- und Wahlbereichen erweitert. Weiterführende, vertiefende Aspekte gehen ebenso in den Unterricht insbesondere der Fächer Informatik, WTH, Mathematik und der Naturwissenschaften ein. Die Auswahl der Inhalte obliegt hierbei den Fachlehrer-innen, die ihre Stoffplanung innerhalb der Fachkonferenzen diskutieren.
Die für den M.I.T.-Zweig angebotenen zusätzlichen Bildungsangebote (GTA, Förderunterricht, Praktika, Zusatzkurse etc.) sind auf spezielle Themen der digitalen Medien, der Informatik sowie der Informationstechnologie ausgerichtet. Hier sind beispielsweise vertiefende Inhalte aus der Robotik, von Spezialisierungs-Richtungen der angewandten Informatik (Medizin-Informatik, Bio-Informatik, Medien-Informatik, etc.) sowie der Medien-Psychologie, des Medien-Journalismus und anderen denkbar.
Wie gestaltet sich der Prozess zur Ausbildung einer M.I.T. – Schule?
Der Zeitplan zur Umsetzung des M.I.T.-Konzeptes erstreckt sich über 7 Jahre.

Regelungen zur Einhaltung der vorgeschriebenen hygienischen Schutzmaßnahmen
- SchülerInnen oder im gleichen Haushalt lebende Personen, die an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), haben ein Betretungsverbot für die Schule.
- Sollten SchülerInnen an Grunderkrankungen oder Vorerkrankungen leiden, welche ähnliche Krankheitssymptome wie eine Coronavirus-Erkrankung aufweisen, ist zwingend eine ärztliche Bescheinigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Schule vorzuweisen.
- Sollten SchülerInnen während des Besuchs der Schule SARS-CoV-2-Symptome aufweisen, müssen diese unverzüglich durch berechtigte Personen abgeholt werden.
- Beim Betreten des Schulgeländes ist darauf zu achten unvermeidbaren, intensiven Kontakt zu vermeiden und einen Mund-Nasen-Schutz mitzuführen.
- Eltern und Schulfremde haben beim Betreten des Schulgebäudes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich im Sekretariat anzumelden.
- Nach dem Betreten des Schulgebäudes hat jede SchülerIn die Pflicht die Hände zu desinfizieren oder in den Sanitärräumen gründlich mit Seife zu waschen. Im Anschluss wird sich auf dem schnellsten Weg in den Unterrichtsraum begeben.
- Beim Laufen im Schulgebäude ist auf die Wegekennzeichnung zu achten und diese einzuhalten.
- Die Husten- und Niesetikette ist unbedingt zu beachten.
- In den naturwissenschaftlichen Fächern (Biologie, Chemie, Physik) werden die FachlehrerInnen die Klassen zu besonderen Hygieneschutzmaßnahmen belehren.
- Bei Verstoß gegen diese Regeln und Festlegungen werden unverzüglich die Eltern der betreffenden SchülerInnen informiert und diese ggf. vom Unterricht ausgeschlossen.
- Es findet 2 x im Schuljahr eine aktenkundige Belehrung zu den Hygieneregelungen statt.
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