- SchülerInnen oder im gleichen Haushalt lebende Personen, die an einer Coronavirus-Erkrankung erkrankt sind bzw. SARS-CoV-2-Symptome aufweisen (v.a. trockener Husten, Fieber, Kurzatmigkeit), haben ein Betretungsverbot für die Schule.
- Sollten SchülerInnen an Grunderkrankungen oder Vorerkrankungen leiden, welche ähnliche Krankheitssymptome wie eine Coronavirus-Erkrankung aufweisen, ist zwingend eine ärztliche Bescheinigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Schule vorzuweisen.
- Sollten SchülerInnen während des Besuchs der Schule SARS-CoV-2-Symptome aufweisen, müssen diese unverzüglich durch berechtigte Personen abgeholt werden.
- Beim Betreten des Schulgeländes ist darauf zu achten unvermeidbaren, intensiven Kontakt zu vermeiden und einen Mund-Nasen-Schutz mitzuführen.
- Eltern und Schulfremde haben beim Betreten des Schulgebäudes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich im Sekretariat anzumelden.
- Nach dem Betreten des Schulgebäudes hat jede SchülerIn die Pflicht die Hände zu desinfizieren oder in den Sanitärräumen gründlich mit Seife zu waschen. Im Anschluss wird sich auf dem schnellsten Weg in den Unterrichtsraum begeben.
- Beim Laufen im Schulgebäude ist auf die Wegekennzeichnung zu achten und diese einzuhalten.
- Die Husten- und Niesetikette ist unbedingt zu beachten.
- In den naturwissenschaftlichen Fächern (Biologie, Chemie, Physik) werden die FachlehrerInnen die Klassen zu besonderen Hygieneschutzmaßnahmen belehren.
- Bei Verstoß gegen diese Regeln und Festlegungen werden unverzüglich die Eltern der betreffenden SchülerInnen informiert und diese ggf. vom Unterricht ausgeschlossen.
- Es findet 2 x im Schuljahr eine aktenkundige Belehrung zu den Hygieneregelungen statt.
Elternbrief des Kultusminsters zum bevorstehenden Schulstart nach den Sommerferien.
Liebe Eltern, die Sommerferien sind zu Ende – ein neues Schuljahr beginnt. Das Schuljahr 2020/2021 wird für uns alle von besonderen Herausforderungen begleitet. Gern möchte unser Kultusminister, Herr Christian Piwarz, einen Überblick geben, was der Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen für Sie und Ihre Kinder bedeutet. Lesen Sie dazu bitte den entsprechenden…